Als Kassenleistung

Sie können Ihre Therapiekosten von der Krankenkasse übernehmen lassen: Das geht in unserer Praxis einzig für die tiefenpsychologische Psychotherapie bei Erwachsenen als Einzeltherapie. Aber immerhin, da geht's. Sie kommen zu uns (sei es auf eigene Initiative, sei es, dass ein Arzt Sie schickt), und bringen nichts mit außer sich selbst, Ihre Hoffnungen und Sorgen, sowie Ihr gültiges Versicherungskärtchen.  Eine aktuelle Überweisung an Psychotherapie (nicht Psychologie, nicht Psychiatrie, nicht Neurologie... manche Arztpraxen tun sich da echt schwer, das richtige drauf zuschreiben...) brauchen wir nicht, nehmen wir aber, wenn Sie sie haben. 
 
Dann können wir bis zu 6 vorbereitende Stunden machen, die dazu dienen, dass wir uns kennen lernen, prüfen, ob wir miteinander arbeiten können (Sympathie, Vertrauen, Arbeitsmethoden, Diagnostik, etc.), und gemeinsam festlegen, was Sie erreichen wollen. Danach wird der Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Die Bewilligung dauert je nach Situation zwischen 1 und 6 Wochen (ca.). Wenn die Anzahl der beantragten Stunden nicht ausreicht, ist eine Verlängerung möglich: Maximal bewilligt werden in der Tiefenpsychologie 100 Stunden.
 
Wenn die Krankenkasse Ihrem Antrag stattgibt, kommen auf Sie keine weiteren Kosten mehr zu. Ausnahme: Berichte, die Sie bei uns anfordern, Stellungnahmen, Atteste oder aber spezielle therapeutische Arbeitsunterlagen, die wir für Sie bereitstellen (z. B. Fotokopien).
 
Gesetzlich vorgeschrieben ist, daß ich Ihnen - auch wenn ich selbst keine Therapieplätze zu vergeben habe - eine sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde anbieten muß. Hier folgt jetzt der Gesetzestext zum beabsichtigten Sinn dieser Sprechstunde:
 
„In der Sprechstunde erfährt der Patient: Wie sind seine psychischen Beschwerden einzuschätzen? Müssen sie behandelt werden oder reichen Selbsthilfe- und Beratungsangebote? Welche Selbsthilfe- und Beratungsangebote gibt es? Besteht eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf, wird der Patient über die Diagnose und die mögliche Behandlung (Psychotherapie, Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren, weitere Behandlungsmöglichkeiten inklusive Psychopharmaka) informiert. Wenn möglich, erhält der Patient einen Behandlungsplatz bei dem Psychotherapeuten, in dessen Sprechstunde er war. Sonst wird versucht, ihn an einen anderen Psychotherapeuten weiterzuvermitteln. Bei fehlenden freien Behandlungsplätzen wird er auf die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen hingewiesen. Die Servicestellen müssen innerhalb von vier Wochen einen freien Behandlungsplatz bei einem Psychotherapeuten finden oder sonst eine ambulante Behandlung in einem Krankenhaus vermitteln.“ (Quelle: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/psychotherap-93.html)